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Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist? Alle Kosten verständlich erklärt

Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist? Was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist, gehört zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Scheidung. Viele Ehepaare hoffen, durch eine einvernehmliche Scheidung Zeit, Nerven und vor allem Geld zu sparen. Tatsächlich sind die Kosten einer Scheidung deutlich geringer, wenn beide Ehepartner einvernehmlich handeln und keine Streitpunkte vor Gericht klären müssen.

Trotzdem fallen auch bei einer einvernehmlichen Scheidung feste Scheidungskosten an, die sich aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und dem sogenannten Verfahrenswert ergeben. Dieser Artikel zeigt detailliert, wie sich die Kosten einer Scheidung berechnen lassen, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und mit welchen Beträgen Sie realistisch rechnen sollten.

Ziel ist es, finanzielle Unsicherheiten zu reduzieren und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Gerade in einer ohnehin emotional belastenden Situation kann Klarheit bei den Kosten entlastend wirken.

Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist – die Kosten

Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist - die Kosten

Eine Scheidung ist immer mit Kosten verbunden, unabhängig davon, ob sie streitig oder einvernehmlich erfolgt. Zu den klassischen Scheidungskosten zählen Gerichtskosten und Anwaltskosten, die im Scheidungsverfahren zwingend anfallen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nicht nach dem tatsächlichen Aufwand, sondern nach gesetzlichen Vorgaben. Grundlage ist der Verfahrenswert, der vom Familiengericht festgelegt wird.

Viele unterschätzen diese feste Berechnungslogik und gehen fälschlich von frei verhandelbaren Kosten aus. Gerade deshalb ist Transparenz bei den Kosten einer Scheidung so wichtig. Nur wer die Systematik kennt, kann realistisch planen und Überraschungen vermeiden. Das gilt besonders bei gemeinsamem Haushalt und laufenden Verpflichtungen.

Kosten einer Scheidung berechnen – so funktioniert es

Die Scheidungskosten berechnen sich auf Basis des sogenannten Verfahrenswerts, auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt. Dieser ergibt sich in der Regel aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Zusätzlich erhöht sich der Verfahrenswert, wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird oder weitere Folgesachen hinzukommen.

Das Familiengericht setzt den Verfahrenswert nach dem FamGKG fest. Auf dieser Grundlage werden sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren nach dem RVG berechnet. Wer die Berechnung kennt, kann die zu erwartenden Kosten besser einschätzen. Dadurch lassen sich finanzielle Engpässe frühzeitig erkennen. Auch Gespräche mit dem Anwalt werden dadurch zielgerichteter.

Einvernehmliche Scheidung – was bedeutet einig sein?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben. Dazu gehören Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und gegebenenfalls Regelungen zu gemeinsamen Kindern. Das Scheidungsverfahren verläuft dadurch deutlich schneller und unkomplizierter.

Auch die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung bleiben überschaubar, da keine zusätzlichen Streitwerte entstehen. Einigkeit bedeutet jedoch nicht automatisch, dass kein Anwalt benötigt wird. Mindestens ein Rechtsanwalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch reduziert Einigkeit den zeitlichen und finanziellen Aufwand erheblich. Sie ist die wichtigste Voraussetzung für eine kostengünstige Scheidung.

Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung – ist das Pflicht?

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Anwalt zwingend erforderlich, da der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden kann. In der Praxis beauftragt oft nur ein Ehepartner einen Anwalt, während der andere zustimmt. Dadurch lassen sich Anwaltskosten sparen, da kein zweiter Anwalt notwendig ist.

Wichtig ist jedoch, dass der Anwalt nur eine Partei vertritt. Der andere Ehegatte sollte sich bewusst sein, dass er keinen eigenen rechtlichen Beistand hat. Diese Kostenersparnis ist einer der größten Vorteile der einvernehmlichen Scheidung. Gleichzeitig erfordert sie Vertrauen und klare Absprachen. In komplexeren Fällen kann ein eigener Anwalt dennoch sinnvoll sein.

Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist – die Gerichtskosten

Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist - die Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind bei jeder Scheidung gesetzlich festgelegt und richten sich ausschließlich nach dem Verfahrenswert. Sie fallen unabhängig davon an, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung bleiben die Gerichtskosten jedoch niedriger, da keine zusätzlichen Streitpunkte verhandelt werden.

Die Gerichtskosten müssen in der Regel von beiden Ehegatten gemeinsam getragen werden. Das Familiengericht kann die Teilung der Kosten nach Ermessen festlegen. Meist erfolgt eine hälftige Aufteilung. Diese Regelung sorgt für Planungssicherheit. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen üblich.

Anwaltskosten – womit Sie rechnen müssen

Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind ebenfalls an den Verfahrenswert gekoppelt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt fallen deutlich geringere Anwaltsgebühren an als bei einer streitigen Scheidung.

Je höher das gemeinsame Nettoeinkommen, desto höher sind die Anwaltskosten. Zusätzliche Vereinbarungen, etwa zum Zugewinnausgleich, können die Kosten erhöhen. Wer die Scheidungskosten niedrig halten möchte, sollte alle Regelungen vorab außergerichtlich klären. Eine gute Vorbereitung wirkt sich hier direkt finanziell aus. Auch der Zeitaufwand beim Anwalt reduziert sich dadurch.

Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist – der Verfahrenswert

Der Verfahrenswert ist der wichtigste Faktor für die Höhe der Scheidungskosten. Er setzt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen. Zusätzlich werden pauschale Beträge für den Versorgungsausgleich angesetzt. Pro Kind kann sich der Verfahrenswert ebenfalls erhöhen.

Das Gericht hat hier einen gewissen Ermessensspielraum. Je höher der Verfahrenswert, desto höher fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten aus. Deshalb lohnt es sich, diesen Punkt genau zu verstehen. Kleine Veränderungen im Einkommen können spürbare Auswirkungen haben. Transparenz an dieser Stelle ist besonders wichtig.

Versorgungsausgleich und seine Auswirkungen auf die Kosten

Der Versorgungsausgleich wird bei den meisten Scheidungen automatisch durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Dieser Punkt erhöht den Verfahrenswert und damit auch die Scheidungskosten.

In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, was Kosten spart. Dafür ist jedoch eine notarielle Vereinbarung erforderlich. Ob sich dieser Schritt lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Eine rechtliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen. Fehlentscheidungen können langfristige finanzielle Folgen haben.

Scheidungskosten Tabelle – grobe Orientierung

Eine Scheidungskosten Tabelle bietet eine erste Orientierung über die zu erwartenden Kosten. Bei einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von etwa 3.000 Euro liegt der Verfahrenswert bei rund 9.000 Euro. Daraus ergeben sich Gerichtskosten und Anwaltskosten von insgesamt etwa 1.500 bis 2.000 Euro.

Bei höherem Einkommen steigen die Kosten entsprechend an. Diese Zahlen sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen. Dennoch hilft eine Tabelle, die Höhe der Scheidungskosten besser einzuschätzen. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Berechnung. Für eine konkrete Planung ist eine persönliche Einschätzung notwendig.

Scheidung ohne Anwalt – ist das möglich

Eine Scheidung ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich, da der Scheidungsantrag zwingend durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss. Selbst bei vollständiger Einigkeit ist mindestens ein Anwalt erforderlich. Angebote wie Online-Scheidungen ändern daran nichts, sondern vereinfachen lediglich die Kommunikation.

Auch hier fallen reguläre Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Wer mit einer Scheidung ohne Anwalt wirbt, meint meist nur eine kostengünstigere Abwicklung. Die rechtlichen Grundlagen bleiben unverändert. Missverständnisse entstehen hier besonders häufig. Eine klare Aufklärung ist daher wichtig.

Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist – Kosten sparen

Kosten sparen lässt sich vor allem durch Einigkeit und gute Vorbereitung. Wer sich frühzeitig über Unterhalt, Vermögen und Kinder einigt, vermeidet zusätzliche Streitwerte. Auch die Beauftragung nur eines Anwalts reduziert die Anwaltskosten erheblich.

Zudem kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Eine realistische Einschätzung der Scheidungskosten schützt vor bösen Überraschungen. Planung ist hier der entscheidende Faktor. Je klarer die Absprachen, desto günstiger das Verfahren. Emotionale Eskalationen treiben die Kosten unnötig in die Höhe.

Fazit – Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist

Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als eine streitige Scheidung. Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen, die sich am Verfahrenswert orientieren. Wer sich einig ist und nur einen Anwalt beauftragt, kann die Scheidungskosten erheblich senken.

Trotzdem sollten Ehepartner realistisch mit Beträgen zwischen 1.000 und 3.000 Euro rechnen, abhängig vom Einkommen. Eine gute Vorbereitung ist der beste Weg, die Kosten niedrig zu halten. Sie spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und emotionale Belastung. Einvernehmen ist damit der wichtigste Kostenfaktor.

FAQs: „Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist“

Was kostet eine Scheidung bei Einigkeit?

Einkommen beider Ehepartner Gesamtkosten ca.
3.000 Euro netto 1.500–2.000 Euro
4.000 Euro netto 2.000–2.500 Euro
5.000 Euro netto 2.500–3.000 Euro

Die tatsächlichen Kosten hängen vom Verfahrenswert und möglichen Zusatzfaktoren ab.

Was kostet in Österreich eine einvernehmliche Scheidung?

In Österreich liegen die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung meist zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Ausschlaggebend sind Einkommen, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Auch hier gilt: Einigkeit spart Geld.

Welche Nachteile hat eine einvernehmliche Scheidung?

  • kein eigener Anwalt für beide Parteien
  • geringere individuelle Beratung für den zustimmenden Ehegatten
  • Risiko, wichtige Rechte zu übersehen

Trotzdem überwiegen für viele Paare die finanziellen Vorteile.

Wer muss die Kosten bei einer Scheidung bezahlen?

In der Regel tragen beide Ehepartner die Scheidungskosten gemeinsam. Das Familiengericht kann jedoch eine andere Kostenverteilung festlegen. Häufig erfolgt eine hälftige Teilung der Kosten.

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