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Von Money Insider Redaktion Teilen Teilen In Zeiten der Digitalisierung ist der Schutz persönlicher Daten ein sensibles Thema. Viele zentrale Systeme, wie z.B. Selbstsperrsysteme oder Kreditbüros, sammeln und verarbeiten große Mengen an persönlichen Informationen. Doch was passiert, wenn diese Daten falsch oder unvollständig erfasst werden? Für Verbraucher kann dies gravierende Auswirkungen haben. Rechte auf Datenkorrektur und Berichtigung Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben alle Bürger das Recht auf Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für den Online Glücksspielsektor, wo zentrale Systeme wie die OASIS Spielersperre verwendet werden, um problematisches Spielverhalten zu überwachen und den Zugang zu Glücksspielangeboten zu regulieren. In der Vergangenheit gab es immer wieder Kritik am Oasis System, unter anderem wegen Einschränkungen für verantwortungsvollen Spielern und fehlerhafter Sperren. Sollte eine solche Sperre fälschlicherweise aktiviert worden sein, können Betroffene die Möglichkeit, eine Korrektur der Daten zu verlangen und die Oasis Spielersperre aufheben zu lassen. Um dies zu erreichen, müssen sie nachweisen, dass die ursprünglichen Gründe für die Sperre nicht mehr zutreffen oder dass ein Fehler bei der Datenerfassung vorliegt. Dieses Recht auf Datenkorrektur gilt sowohl für private Unternehmen als auch für öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Wenn Sie bemerken, dass Ihre Daten in einem zentralen System fehlerhaft sind, sollten Sie zunächst den Verantwortlichen schriftlich kontaktieren und eine Berichtigung beantragen. Wichtig ist hierbei, alle relevanten Informationen bereitzustellen, die zur Identifikation Ihrer Daten benötigt werden. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen sollten in der Regel in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Webseite oder im Impressum zu finden sein. Vorgehensweise zur Datenkorrektur Um eine Korrektur Ihrer Daten zu erwirken, gehen Sie wie folgt vor: Datenverantwortlichen identifizieren: Zunächst müssen Sie feststellen, welches Unternehmen oder welche Behörde für die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist. Dies ist häufig auf der Webseite der Institution unter den Datenschutzbestimmungen oder im Impressum zu finden. Schriftliche Anfrage stellen: Erstellen Sie eine schriftliche Anfrage, in der Sie detailliert erläutern, welche Daten Ihrer Meinung nach falsch sind und wie diese korrigiert werden sollten. Beziehen Sie sich dabei konkret auf die Artikel der DSGVO, um Ihre Forderung zu untermauern. Ein Musteranschreiben könnte etwa so aussehen: „Hiermit fordere ich gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung meiner personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind. Die folgenden Informationen sind meiner Meinung nach fehlerhaft: [Details einfügen].“ Nachweise beifügen: Falls möglich, sollten Sie Belege oder Nachweise beifügen, die Ihre Angaben unterstützen. Dies können z.B. Kopien von offiziellen Dokumenten sein. Antwortfrist setzen: Geben Sie dem Unternehmen eine angemessene Frist, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Laut DSGVO muss der Verantwortliche innerhalb eines Monats auf Anfragen zur Datenkorrektur reagieren. Rechte bei Ablehnung der Korrektur Sollte Ihr Antrag auf Korrektur Ihrer Daten abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Dies sollte ebenfalls schriftlich erfolgen und die Gründe enthalten, warum Sie die Entscheidung für unrechtmäßig halten. Wenn der Widerspruch ebenfalls erfolglos bleibt, haben Sie weitere rechtliche Schritte, die Sie in Erwägung ziehen können: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde: Sie können sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden und eine Beschwerde einreichen. In Deutschland ist dies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Eine Beschwerde kann online auf deren Webseite eingereicht werden. Rechtlicher Beistand und Klage: In schweren Fällen, in denen Ihnen durch die fehlerhafte Datenspeicherung ein erheblicher Schaden entstanden ist, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand zu suchen und Klage einzureichen. Weitere Rechte: Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Neben dem Recht auf Berichtigung haben Verbraucher auch das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) und Einschränkung der Verarbeitung. Wenn Daten beispielsweise nicht mehr benötigt werden oder unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie deren Löschung verlangen. Ähnlich verhält es sich mit der Einschränkung der Verarbeitung – wenn beispielsweise die Richtigkeit der Daten angezweifelt wird, kann die Verarbeitung für die Dauer der Überprüfung eingeschränkt werden. Fazit Die falsche oder unvollständige Erfassung persönlicher Daten kann für Verbraucher schwerwiegende Folgen haben. Es ist daher wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und diese aktiv zu nutzen. Dank der Datenschutz-Grundverordnung haben Verbraucher eine starke rechtliche Grundlage, um die Korrektur, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen. Sollten Ihre Anfragen erfolglos bleiben, stehen Ihnen weitere rechtliche Schritte offen, um Ihre Daten zu schützen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie in den detaillierten Erklärungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Share
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