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Homeoffice Steuererklärung: So holst du dir Geld vom Staat zurück!

Seit dem Boom des Homeoffice fragen sich viele: Wie kann ich mein Homeoffice in der Steuererklärung angeben – und lohnt sich das überhaupt? Die gute Nachricht: Ja, es lohnt sich! Und zwar nicht nur für Menschen mit eigenem Arbeitszimmer, sondern auch für alle, die vom Küchentisch aus arbeiten.

Ob du nur ab und zu remote arbeitest oder dauerhaft zu Hause bleibst – mit der richtigen Strategie kannst du einen ordentlichen Teil deiner Ausgaben steuerlich geltend machen.

In diesem Beitrag zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du das Maximum aus deiner Homeoffice Steuererklärung herausholst. Von der Homeoffice-Pauschale über Werbungskosten bis zu den Neuerungen – wir erklären alles einfach, verständlich und mit einem frischen Ton.

Dazu gibt’s jede Menge praktische Tipps, häufige Fragen und echte Sparchancen. Also schnapp dir einen Kaffee (aus der heimischen Küche) und lies weiter – es könnte sich richtig lohnen!

Absetzen – was kannst du im Homeoffice alles steuerlich geltend machen?

Du sitzt jeden Tag brav im Pyjama am Schreibtisch, hast Zoom-Calls statt Kantinengespräche und der Kaffee kommt nicht aus der Maschine im Büro, sondern aus deiner Küche?

Dann solltest du wissen: Du kannst einiges absetzen! In der Steuererklärung kannst du bestimmte Kosten fürs Homeoffice geltend machen – vorausgesetzt, du kennst die Regeln.

Was du absetzen kannst:

  • Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1.260 Euro pro Jahr (seit 2023).

  • Kosten fürs Arbeitszimmer: Nur unter bestimmten Bedingungen.

  • Anteilige Kosten: Strom, Internet, Heizung, Miete – wenn du ein echtes Arbeitszimmer hast.

  • Büromaterial und Technik: Drucker, Monitor, Schreibtisch & Co.

Aber Vorsicht: Nicht alles geht einfach so durch. Das Finanzamt liebt klare Grenzen – und du brauchst Belege oder zumindest nachvollziehbare Angaben.

Homeoffice-Pauschale: Die einfache Lösung für alle ohne separates Arbeitszimmer

Homeoffice-Pauschale Die einfache Lösung für alle ohne separates Arbeitszimmer

Seit Corona ist sie bekannt wie ein bunter Hund – die Homeoffice-Pauschale. Und sie ist gekommen, um zu bleiben.

Seit 2023 noch attraktiver

Seit dem Steuerjahr 2023 gelten neue Regeln: Die Pauschale wurde dauerhaft eingeführt und sogar verbessert. Pro Homeoffice-Tag bekommst du 6 Euro, maximal für 210 Tage im Jahr.

Macht schlappe 1.260 Euro – ganz ohne eigenes Büro. Die Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten und wirkt sich direkt steuermindernd aus.

Wer profitiert?

Alle Arbeitnehmer*innen, die von zuhause aus arbeiten – egal ob in der Küche, am Esstisch oder im Wohnzimmer. Wichtig: Kein Nachweis eines separaten Arbeitszimmers nötig!

Steuerlich interessant: Wann sich ein Arbeitszimmer lohnt

Die Königsklasse im Homeoffice-Steuerspiel ist das häusliche Arbeitszimmer. Damit kannst du deutlich mehr absetzen – aber nur, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst.

Voraussetzungen fürs Arbeitszimmer:

  • Der Raum wird ausschließlich beruflich genutzt (also kein Gästezimmer mit Schreibtisch).

  • Es handelt sich um einen abgeschlossenen Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus.

  • Kein anderer Arbeitsplatz steht dir zur Verfügung (z. B. im Büro des Arbeitgebers).

Was kannst du steuerlich absetzen?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du:

  • Miete (anteilig)

  • Nebenkosten

  • Strom, Heizung, Reinigung

  • Abschreibung bei Eigentum

  • Internetkosten (anteilig)

absetzen. Die Kosten werden je nach Quadratmeter berechnet – im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.

100 Prozent Homeoffice = 100 Prozent steuerlich?

Fast. Wenn du ausschließlich im Homeoffice arbeitest und kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, kannst du das Arbeitszimmer komplett absetzen.

Das gilt auch, wenn du selbstständig bist und dein Büro zuhause ist. In diesem Fall zählen alle anfallenden Kosten – inklusive Einrichtung und Ausstattung – als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten.

Homeoffice Steuererklärung: So machst du dein Homeoffice geltend

Homeoffice Steuererklärung So machst du dein Homeoffice geltend

Wie gebe ich Homeoffice in der Steuererklärung an?

Ganz easy: In der Anlage N deiner Steuererklärung kannst du dein Homeoffice eintragen. Dort gibst du unter Werbungskosten die Anzahl deiner Homeoffice-Tage und ggf. deine Pauschale oder tatsächlichen Kosten an.

  • Homeoffice-Pauschale: einfach Anzahl der Tage x 6 Euro eintragen.

  • Arbeitszimmer: separat eintragen mit detaillierten Angaben zu Größe, Nutzung, Kosten etc.

Tipp: Nutze Steuer-Software wie WISO, Smartsteuer oder Elster, die dir die Felder genau anzeigen.

Ab 2023: Was hat sich geändert?

Ab dem Steuerjahr 2023 wurde die Homeoffice-Regelung dauerhaft angepasst:

  • Homeoffice-Pauschale: Von 600 auf 1.260 Euro jährlich erhöht.

  • Maximale Tage: Jetzt 210 Tage, vorher 120.

  • Besser für Arbeitnehmer: Kein separates Arbeitszimmer nötig.

Außerdem: Auch Selbstständige und Freiberufler*innen können die Pauschale nutzen – aber nur im Rahmen ihrer Betriebsausgaben.

Rückblick auf 2022: Was galt im Übergangsjahr?

2022 war steuerlich ein Übergangsjahr. Die Pauschale galt bereits, aber:

  • Max. 600 Euro (120 Tage à 5 Euro).

  • Ab 2023 dann aufgestockt – aber rückwirkend gibt’s keine Nachzahlung.

Wichtig für alle, die 2022 noch keine Homeoffice-Kosten angegeben haben: Du kannst deine Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben! Wenn du also in 2022 im Homeoffice gearbeitet hast, lohnt sich ein zweiter Blick.

Werbungskosten clever nutzen

Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro (Stand 2025). Wenn du durch Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen über diesen Betrag kommst, sparst du richtig Steuern.

Beispiele für Werbungskosten neben Homeoffice:

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Maus, Bildschirm

  • Fort- und Weiterbildungen

  • Fahrtkosten zur Arbeit (wenn du nicht 100 Prozent im Homeoffice bist)

  • Berufskleidung, sofern erforderlich

  • Fachliteratur, Software, Apps für den Job

Tipp: Auch kleine Posten wie Druckerpatronen oder Schreibblöcke summieren sich!

Arbeitnehmer aufgepasst: Homeoffice lohnt sich steuerlich doppelt

Gerade für Angestellte mit Hybrid-Modell oder Teilzeit-Homeoffice lohnt sich das Rechnen: Während du an Präsenztagen Fahrtkosten absetzen kannst, winkt an Homeoffice-Tagen die Pauschale. Beides geht – solange du sauber dokumentierst.

Wie viele Homeoffice-Tage ohne Nachweis?

Zwar musst du keine Einzelbelege einreichen, aber das Finanzamt will’s plausibel und nachvollziehbar. Eine Übersicht deiner Homeoffice-Tage (z. B. Kalender, Excel-Tabelle, Outlook-Auszug) reicht oft schon aus.

Wichtig:

  • Max. 210 Tage pro Jahr für die Pauschale.

  • Bei mehr als 210 Tagen brauchst du einen echten Arbeitsplatz-Nachweis.

Tipp: Wer nicht sicher ist, wie viele Tage er wirklich zuhause war, kann eine grobe Auflistung erstellen – lieber ehrlich als übertreiben. Das Finanzamt hat ein gutes Gedächtnis.

100 Prozent Homeoffice? So läuft’s mit der Steuer

100 Prozent Homeoffice So läuft’s mit der Steuer

Wer komplett remote arbeitet, kann sich freuen – aber auch mehr Arbeit haben. Denn bei dauerhaftem Homeoffice mit Arbeitszimmer wird’s komplexer:

  • Stromverbrauch steigt? Absetzbar.

  • Internetkosten relevant? Klar.

  • Büromöbel gekauft? Können abgeschrieben werden.

  • Handy und Laptop? Privat oder beruflich – anteilig angeben.

Aber: Je mehr du absetzen willst, desto besser musst du alles dokumentieren. Rechnungen, Zahlungsbelege, genaue Nutzungsanteile – das alles will das Finanzamt wissen, wenn’s ernst wird.

Fazit: Homeoffice Steuererklärung – ein starkes Duo

Ob du nur ab und zu zuhause arbeitest oder komplett auf Remote umgestellt hast – die Homeoffice-Steuererklärung lohnt sich. Zwischen Pauschale, Werbungskosten und Arbeitszimmer steckt oft ordentlich Potenzial zum Steuern sparen.

Wichtig ist:

  • Pauschale nutzen, wenn kein Arbeitszimmer vorhanden ist.

  • Echtes Arbeitszimmer? Dann lohnt sich der höhere Aufwand.

  • Alles dokumentieren und sauber eintragen – dann gibt’s auch keinen Ärger mit dem Finanzamt.

Unser Tipp: Lass das Geld nicht liegen. Selbst mit ein paar Tagen Homeoffice kannst du deine Steuerlast deutlich senken. Und wer weiß – vielleicht holst du dir mit dem Rückerstattungsbetrag gleich einen neuen Schreibtisch fürs nächste Steuerjahr.

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