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Entschädigung bei Flugverzögerungen aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen

Flugstornierungen sind besonders während der Wintermonate keine Seltenheit, da verschiedene Faktoren, die in der kalten Jahreszeit auftreten, zu Annullierungen führen können.

Eine der Hauptursachen für Flugausfälle sind schlechte Wetterverhältnisse, die im Winter öfter auftreten. Im Gegensatz zum Zug- oder Busverkehr sind Flugzeuge stark wetterabhängig.

Insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten können Hagel, starke Winde und andere Tiefdrucksysteme einen sicheren Flugverkehr behindern.

Aber wie sind Passagier:innen geschützt und welche Besonderheiten gelten für Flugausfälle aufgrund von ungünstigem Wetter? Im Folgenden finden Sie einige der wichtigsten Informationen:

Rechte von EU-Fluggästen bei widrigen Wetterbedingungen

Die Rechte von EU-Flugreisenden sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgeschrieben.

Diese Verordnung besagt, dass Fluggesellschaften ihren Passagier:innen eine feste Entschädigung zahlen müssen, wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist oder komplett ausfällt.

Darüber hinaus müssen sie möglicherweise alternative Transportmittel, Verpflegung und sogar Unterkunft bereitstellen. Diese Vergünstigungen gelten jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind „außergewöhnliche Umstände“, ein Begriff, der in Gesetzen und Gerichtsentscheidungen oft verwendet wird.

Außergewöhnliche Umstände treten auf, wenn die Verspätung nicht auf das Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen ist. Dies kann alles von einem Sturm bis zu einem Terroranschlag auf einem Flughafen oder einem Streik sein.

Bedauerlicherweise entfällt in solchen Fällen das Recht auf Entschädigung für betroffene Passagier:innen. Viele Rechte, wie das Bereitstellen eines Ersatzfluges, bleiben dennoch bestehen, jedoch erfolgt keine zusätzliche Entschädigung.

Entschädigung bei Flugverzögerungen: Anwendbarkeit der Vergütungsregeln in der Praxis

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Wenn Sie planen, diesen Sommer in Europa zu reisen und eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre Flüge unpünktlich sind.

Dies gilt jedoch nur, wenn die Verspätung nicht auf ungünstige Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist.

Eine Rückerstattung der Kosten ist dennoch möglich, wenn Sie keinen späteren Ersatzflug wünschen.

Vorzeitige Stornierung als mögliche Option?

Wenn Sie damit rechnen, dass Ihr Flug aufgrund von Wetterbedingungen gestrichen wird, können Sie in Erwägung ziehen, im Voraus zu stornieren und umzubuchen.

Dies ist jedoch in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem könnten Sie möglicherweise Ansprüche gegen die Fluglinie verlieren, falls der Flug aus anderen Gründen abgesagt wird.

Bei Unsicherheiten sollten Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft wenden, um herauszufinden, ob der Kundenservice Unterstützung bieten kann. Falls nicht, könnte es ratsam sein, eine:n Fachexpert:inn im Reiserecht zu konsultieren, um mögliche Handlungsschritte zu besprechen.

Entschädigung von der Fluggesellschaft beanspruchen

Wenn Sie Ihre Rechte als Passagier:in kennen und wissen, dass Sie eine Entschädigung verlangen können, wenn etwas schiefgeht, haben Sie bei einer verspäteten Flugreise einen klaren Vorteil.

Flightright bietet auf seiner Webseite einen Entschädigungsrechner an, der basierend auf der Dauer der Verspätung, der Flugstrecke und der Ticketart berechnet, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.

Dies dient als nützliche Orientierung für Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.

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